startup gmbh kaufen mit verlustvortrag Urteil gmbh firmenwagen kaufen oder leasen Deutschland

Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Andre Holz mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 23.1.2014 – Az. 4 956 FN 369/19

Der Geschäftsführer Andre Holz ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 15 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Andre Holz, der zusammen mit seinem Bruder Rainald Schulze Gesellschafter der Andre Holz Reitanlagen Ges. m. b. Haftung ist, aber nur 90 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 12.5.1960
Aktenzeichen: A 413 kK 6598/13
StuB 1964 , 56077