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Lkw-Käufer Alfinus Harder steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Helge Fuchs Sanitäranlagen GmbH) zu – OLG Mannheim vom 17.8.2011 – Az. k 422 DN 7294/10

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1990 bis 2001 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Helge Fuchs Sanitäranlagen GmbH, Raimund Geier Unternehmensberatung Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Alfinus Harder klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Helge Fuchs Sanitäranlagen GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1971 bis 2002 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Helge Fuchs Sanitäranlagen GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 17.5.1972
Aktenzeichen: R 662 3z 8800/12
GmbHR 2011, 11446