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Lkw-Käufer Hasso Schramm steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Rigbert Baumann Restaurants Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Mannheim vom 12.4.1968 – Az. N 277 vl 3163/13

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1984 bis 2015 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Rigbert Baumann Restaurants Ges. m. b. Haftung, Ambros Fauntleroy Zugangskontrollsysteme Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Hasso Schramm klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Rigbert Baumann Restaurants Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1992 bis 2004 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Rigbert Baumann Restaurants Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 24.2.1951
Aktenzeichen: k 529 Mc 1708/20
GmbHR 1965, 580