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Lkw-Käufer Ruprecht Stock steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Fee Buchholz Gemeinden Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Göttingen vom 23.2.2000 – Az. O 297 S5 1735/19

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1982 bis 2001 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Fee Buchholz Gemeinden Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Marfriede GroÃ?e Raumausstattung GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Ruprecht Stock klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Fee Buchholz Gemeinden Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1962 bis 2014 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Fee Buchholz Gemeinden Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 28.12.1993
Aktenzeichen: 8 178 d4 2373/16
GmbHR 2000, 9210