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Freudenhaus ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Zum Film siehe Das Freudenhaus.

Bordelle im Rotlichtviertel am Steintor in Hannover-Mitte

Bordell (von französisch bordel ‚Bretterhütte‘; Synonyme: Freudenhaus, Etablissement, umgangssprachlich auch Puff, veraltet Hurenhaus) ist die Bezeichnung für ein Gebäude oder Teil eines Gebäudes, in dem Menschen (meist Frauen) sexuelle Dienstleistungen anbieten und ausüben. Es gibt, insbesondere in Japan, auch Bordelle, wo die Anbieter der sexuellen Dienstleistung durch Sexpuppen ersetzt werden.[1]

Inhaltsverzeichnis

1 Geschichte
2 Gegenwart
3 Rechtslage

3.1 Recht in Deutschland
3.2 Rechtslage in Österreich

4 Bekannte Bordelle
5 Siehe auch
6 Literatur
7 Weblinks
8 Einzelnachweise

Geschichte

„Badehausszene“ aus Factorum et dictorum memorabilium von Valerius Maximus für Anton von Burgund, um 1470
Bordellszene im 16. Jahrhundert (Braunschweiger Monogrammist, 1537)

In Pompeji sind bis heute die einzigen sicher zuschreibbaren Überreste eines als Lupanar bezeichneten Bordells erhalten, das aus der Asche des Vesuv ausgegraben wurde.

Siehe auch: Bordelle in der Antike

Der umgangssprachliche Begriff Puff stammt von dem Würfelbrettspiel Puff, das sich nur geringfügig vom heutigen Backgammon unterscheidet. Puff wurde im Mittelalter in Gasthäusern gespielt, in denen Prostituierte ihre Dienste anboten.

Der Betrieb von Bordellen für Mannschaften oder Offiziere war auch in Armeen üblich,[2] so wurden z. B. im Zweiten Weltkrieg in Deutschland Wehrmachtsbordelle eingerichtet und in Japan Trostfrauen für Kriegsbordelle zwangsprostituiert. Die Prostitution ging quer durch alle Bevölkerungsschichten, es gab sowohl Luxusbordelle wie das One Two Two als auch weniger glamouröse Etablissements, in denen Frauen aus der Unterschicht zur Prostitution gezwungen wurden. Nicht selten waren Frauen aus Dienstleistungsberufen wie bspw. Wäscherinnen unter den Prostituierten.[3] Auch galt die Kellnerin als Beruf, in welchem der Übergang zur Prostitution fließend war. In den meisten Konzentrationslagern für Männer betrieb die SS zeitweise (1942–1945) Lagerbordelle, in denen sie Frauen zur Prostitution zwang.

Gegenwart

Laufhaus mit angeschlossener Gastronomie und Nachtclub in Halle (Saale)
Grenznahes Eros-Center in Trier

In Deutschland existieren unterschiedliche Varianten des Bordells, darunter Eros-Center, Laufhäuser, Bordellstraßen, Terminhäuser, Modelwohnungen, Lovemobile, Massagesalons, Domina-Studios, Nachtclubs und FKK-Clubs.

Ein Bordell, in dem sowohl Freier als auch Prostituierte männlich sind, wird als House of Boys bezeichnet. In japanischen Soaplands geht es um das Baden mit Prostituierten.

Mitunter verfügen Bordelle über einen Kontakthof, in dem Prostituierte mit dem Freier die gewünschten sexuellen Handlungen anbahnen.

Eine besondere Form eines Bordells ist der Pauschalclub (auch: Flatrate-Bordell), bei dem nach dem Bezahlen des Entgelts für den Kunden keine weiteren Kosten anfallen und scheinbar unbegrenzt sexuelle Dienstleistungen in Anspruch genommen werden können. Diese Form der Prostitution erregte im Sommer 2009 bundesweite Aufmerksamkeit, als eine Bordellkette bei der Neueröffnung einer Filiale in der Nähe von Stuttgart mit einer sogenannten Sex-Flatrate beworben wurde.[4]

In der Schweiz soll es 902 Bordelle im Jahr 2015 gegeben haben.[5]

Rechtslage

Recht in Deutschland

Früher wurde bestraft, wer „gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält, in dem Prostitutionsausübung durch Maßnahmen gefördert wird, die über das bloße Gewähren von Wohnung, Unterkunft oder Aufenthalt und die damit üblicherweise verbundenen Nebenleistungen hinausgehen“.
Doch seit der Novellierung des Prostitutionsgesetzes vom 1. Januar 2002 gilt „Förderung der Prostitution“ in Deutschland nicht mehr als Straftatbestand. Dennoch kann ein Bordellbetreiber laut § 180a StGB[6] strafrechtlich verfolgt werden, und zwar unter anderem dann, wenn:

die im Bordell tätigen Prostituierten in wirtschaftlicher Abhängigkeit vom Betreiber oder einem Zuhälter stehen,
der Betreiber in die Tätigkeit der Prostituierten dirigistisch eingreift oder
in den Räumlichkeiten Minderjährige der Prostitution nachgehen bzw. Minderjährigen der Zutritt oder sexuelle Dienstleistungen gewährt werden.

Aufsichtsbehörden und Polizei haben wie Ordnungsamt und Steuerfahndung jederzeit Kontroll- und Zutrittsrechte bis in die Bordellräume, in denen die Dienstleistung stattfindet.

Allgemein gilt in allen Bordellen das Hausrecht.

Da Deutschland im Vergleich mit anderen Ländern eine relativ liberale Gesetzgebung zu Prostitution hat, wird in manchen Grenzregionen ein „Bordelltourismus“ aus dem Ausland unterstellt.[7]

Bezüglich Sexpuppenbordellen sind noch nicht alle rechtlichen Fragen in Deutschland geklärt.[8]

Rechtslage in Österreich

→ Hauptartikel: „Rechtslage“ im Artikel Prostitution in Österreich

Bekannte Bordelle

Bekannte Freudenhäuser und Bordelle waren oder sind:

Deutschland

das Paradise, ein Großbordell in Leinfelden-Echterdingen bei Stuttgart[9]
das Artemis, ein Großbordell in Berlin
das Berliner Freudenhaus Hase, das zugleich als kultureller Veranstaltungsort bekannt wurde
das Kölner Pascha, ein als Laufhaus betriebenes Hochhausbordell
das Münchner Villa Roma
Wohnungen in der Linienstraße (Dortmund)
der ehemalige Berliner Salon Kitty, der in der Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945) auch der Spionage diente

Frankreich

das ehemalige Aux Belles Poules in Paris
das ehemalige One Two Two in Paris
das ehemalige Le Chabanais in Paris

Tschechien

das Prager Big Sister war ein für Freier kostenloses Bordell.

Vereinigte Staaten

das ehemalige Dumas Brothel in Butte, Montana, welches von 1890 bis 1982 als Bordell betrieben wurde und heute als Museum seine Geschichte präsentiert
die Moonlite BunnyRanch in der Nähe von Carson City, Nevada, welche oft als populäres Thema mehrerer Radio-Talk-Shows diente

Australien

das Daily Planet in Elsternwick bei Melbourne, welches durch seinen Börsengang bekannt wurde

Siehe auch

Rotlicht (Prostitution)
Absteige

Literatur

Andreas Ziemann: Das Bordell. Historische und soziologische Beobachtungen. Velbrück Wissenschaft, Weilerswist 2017. ISBN 978-3-95832-118-2; Rezension auf hsozkult
Nicole Canet: Décors de Bordels. Entre intimité et exubérance. Ed. Nicole Canet, Paris 2011, ISBN 978-2-9532351-3-5 (französisch)
Thomas Brussig: Die Berliner Orgie. Piper Verlag, München 2007, ISBN 3-492-05037-9, S. 196 ff. (Reportage-Roman; Erlebnisbericht über die „Berliner Orte der Lust“)
Emmett Murphy: Lust und Laster. Die großen Bordelle der Welt. Historische Treffpunkte der Erotik. Manfred Pawlak Verlagsgesellschaft, Herrsching 1987, ISBN 3-88199-354-1.
Anita Ulrich: Bordelle, Straßendirnen und die bürgerliche Sittlichkeit in der Belle Epoque. Eine sozialgeschichtliche Studie der Prostitution am Beispiel der Stadt Zürich. Antiquarische Gesellschaft, Zürich 1985, ISBN 3-906399-00-1.
Martin O’Brian: All the Girls – In 80 Betten um die Welt – ein Streifzug durch die Bordelle der Kontinente. Heyne, München 1984, ISBN 3-453-01888-5.
Louis Pappenheim: Bordellwesen. In: Handbuch der Sanitätspolizei. Bd. 1. Hirschwald, Berlin 1858, S. 383 ff. (Als Digitalisat online frei verfügbar)
Julius Rosenbaum: Geschichte der Lustseuche im Altertume nebst ausführlichen Untersuchungen über den Venus- und Phalluskultus, Bordelle, Νοῦσος ϑήλεια der Skythen, Paederastie und andere geschlechtliche Ausschweifungen der Alten als Beiträge zur richtigen Erklärung ihrer Schriften dargestellt. 7. Auflage, H. Barsdorf, Berlin 1904, S. 80–108 (Bordelle und Lustdirnen)
Dillon, Sartine, Lenoir, La Trollière u. a.: Les bordels de Paris, avec les noms, demeures et prix, plan salubre et patriotique soumis aux illustres des états généraux pour en faire un article de la Constitution. Paris 1790. (Pariser Bordellführer von 1790; in französischer Sprache als Digitalisat online frei verfügbar)

Weblinks

Commons: Bordell Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern
Wikiquote: Bordell Ã¢Â€Â“ Zitate
Wiktionary: Bordell Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Freudenhaus Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Sarah Levin-Richardson: Sex, Sight, and Societas in the Lupanar, Pompeii. (Memento vom 22. Juni 2010 im Internet Archive) Über die Funktion eines Bordells (Lupanar) im alten Pompeji, Januar 2015 (englisch)
Peter Roos: NS-Zeit: Gepäppelt und verbraucht. In: Die Zeit. 20. Juli 2006 (Ausstellung in Mauthausen über Bordelle in Konzentrationslagern, zeit.de)

Einzelnachweise

↑ Gummipuppen-Bordelle in Japan: Real Dolls als Beziehungsersatz. In: trendsderzukunft.de. 28. September 2008, abgerufen am 3. Januar 2021. 

↑ Erich Maria Remarque: Im Westen nichts Neues

↑ Arthur Görgey: Klapka. Leipzig 1850

↑ Rahel Gugel: Das Spannungsverhältnis zwischen Prostitutionsgesetz und Art. 3 II Grundgesetz – eine rechtspolitische Untersuchung. Dissertation an der Universität Bremen. Berlin, 17. Mai 2010, S. 55 (pdf; 1,44 MB).
Roland Brockmann: Flatrate-Bordell: Mehr als zweimal kann kaum einer. Stern.de, 25. März 2009.

↑ Roman Seiler: In der Schweiz gibt es 902 Bordelle – die meisten werden von Frauen geführt. In: aargauerzeitung.ch. 3. Juli 2015, abgerufen am 3. Januar 2021. 

↑ Strafgesetzbuch § 180a Ausbeutung von Prostituierten. Abgerufen am 19. Oktober 2016.

↑ Matthias Schiermeyer: Prostitutionshochburg Saarbrücken: Aus Paris in den Puff nach Burbach. In: Stuttgarter Zeitung. 14. September 2014, abgerufen am 24. November 2020. 

↑ Philipp Obergassner: Betreiber wehrt sich gegen mögliches Verbot. In: stuttgarter-nachrichten.de. 15. Oktober 2018, abgerufen am 3. Januar 2021. 

↑ Uwe Buse: Der perfekte Puff. In: Der Spiegel, 30. September 2009. Abgerufen am 6. Januar 2014.

Normdaten (Sachbegriff): GND: 4134612-9 (OGND, AKS)

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Kategorie: Bordell

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