Anwaelte
Urteil Tee Gesellschaft mbH – Geschäftsführer
Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer – BFH vom 12.5.1978 – Az. T 780 jX 5719/18 Der Gesellschafter einer erst noch zu gründenden GmbH ( Tee Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug Weiterlesen…